FAQs

Was passiert beim Erst-Gespräch mit Von Hohensee Immobilien?

Das erste Gespräch ist unverbindlich und dient dazu, dass wir uns und Ihre Immobilie kennenlernen. Wir sprechen darüber, was Sie ggf. schon für Vorstellungen für die Vermarktung haben - sowohl preislich als auch strategisch. Wir schauen uns Ihre Immobilie gemeinsam an und gewinnen einen ersten guten Eindruck. Um unsere Marktanalyse vorzubereiten, tragen wir im Anschluss wichtige Informationen wie Energieträger, letzte Sanierungsmaßnahmen, Dämmung, Fensterisolierung und andere technische Details zusammen.

Kostet die Marktpreisanalyse etwas?

Nein, die Marktpreisanalyse ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Wie hoch ist die Maklergebühr für mich als Verkäufer:in?

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt die gesetzliche Neuregelung über die Verteilung der Maklerkosten. Der Kern des Gesetzes liegt darin, dass die Provision zwischen Käufer:in und Verkäufer:in wechselseitig begrenzt ist. Wie hoch und für wen die Maklergebühr fällig wird, ist unter anderem davon abhängig wer kauft und um was für ein Objekt es sich handelt.

 

Handelt es sich beim Immobilienverkauf um ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, wird die Maklergebühr identisch zwischen Käufer:in und Verkäufer:in aufgeteilt. In der Regel beträgt diese jeweils 3,57 % inkl. USt. vom beurkundeten Verkaufswert.

 

Handelt es sich beim Kaufenden nicht um eine:n Verbraucher:in, kann die Provision vollständig auf den/die Käufer:in umgelegt werden.

Bei Baugrundstücken, Mehrfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und gewerblichen Immobilien kann die Maklergebühr vollständig auf den/die Käufer:in umgelegt werden - auch dann, wenn es sich um eine:n Verbraucher:in handelt.

Provision Verkäufer:in marktüblich

Einfamilienhaus : 3,57%


Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung : 3,57%


Eigentumswohnung : 3,57%


Baugrundstück : provisionsfrei


Wohnungspaket : provisionsfrei


Zweifamilienhaus : provisionsfrei


Gewerbeimmobilie : provisionsfrei


Mehrfamilienhaus : provisionsfrei


Fallen für Käufer:in oder Verkäufer:in Kosten für die Immobilieninserate an?

Nein, die Kosten der Vermarktung - einschließlich der Online-Inserate - werden von der beauftragen Firma Von Hohensee Immobilien getragen.

Wann wird ein Maklervertrag geschlossen?

Der Maklervertrag zwischen Ihnen und Von Hohensee Immobilien wird dann geschlossen, wenn Sie bereit dazu sind. Vor dem offiziellen Startpunkt beginnen wir nicht mit der Vermarktung und es fallen auch keinerlei Kosten an.

Was regelt der Maklervertrag Von Hohensee Immobilien?

Der Maklervertrag regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Von Hohensee Immobilien und der Person, die uns als Maklerunternehmen beauftragt. In der Regel umfasst der Maklervertrag folgende Elemente:

  • Auftragsgegenstand
  • Vergütung
  • Laufzeit und Kündigung
  • Pflichten der Von Hohensee Immobilien und der Person, die uns beauftragt.
  • Haftung und Schadensersatz

Welche Unterlagen sollte der/die Verkäufer:in für Von Hohensee Immobilien bei Auftragserteilung parat haben?

Es gibt keine Mindestanforderungen an Unterlagen, die der/die Verkäufer:in parat haben muss. Im besten Fall gibt es einen vermaßten Grundriss, einen Energieausweis und eine Auflistung von Sanierungsmaßnahmen der letzten 20 Jahre. Aber in vielen Fällen, vor allem bei Altbauten, existieren meist keine vermaßten Grundrisse nach Wohnflächenverordnung und der Energieausweis ist nicht auffindbar. Das ist für Von Hohensee Immobilien kein Problem. In solchen Fällen engagiert Von Hohensee Immobilien einen Architekten oder Vermesser, der ein Aufmaß nach Wohnflächenverordnung erstellt und einen Schornsteinfeger, der einen Energieausweis erstellt. Die Kosten dafür übernimmt die Firma Von Hohensee Immobilien.

Darf ich als Verkäufer:in bei Besichtigungen dabei sein?

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, bei den Besichtigungen dabei zu sein. Dies empfiehlt sich vor allem dann, wenn Sie die potenziellen Käufer:innen gerne persönlich kennenlernen möchten. Manchmal kann es sein, dass Verkäufer:innen den Besichtigungen jedoch aus genau dem Grund lieber fernbleiben, da sie sich emotional nicht von den einzelnen Begegnungen beeinflussen lassen möchten. Was für Sie passend ist und sich richtig anfühlt, entscheiden selbstverständlich Sie als Auftraggeber:in.

Mit wieviel Vermarktungszeit meiner Immobilie muss ich als Verkäufer:in ungefähr rechnen?

Die Vermarktungszeit ist von einer Reihe von Faktoren abhängig. Wie ambitioniert ist Ihr Preis? Wie gefragt ist die Lage Ihrer Immobilie? In welchem Zustand befindet sie sich? Dies sind nur ein paar der Faktoren, die bei der Vermarktungszeit Ihrer Immobilie eine Rolle spielen. Nachdem wir Ihre Immobilie aufgenommen und eingewertet haben, werden wir Ihnen eine Vermarktungszeit nennen, mit der Sie ungefähr rechnen können. In der Regel sollte die Vermarktungszeit Ihrer Immobilie 3-6 Monate nicht überschreiten.

Was ist, wenn ich als Verkäufer:in die Immobilie selbst bewohne? Wie lange habe ich Zeit die verkaufte Immobilie für den/die Käufer:in freizumachen?

Wann die Immobilie freizumachen ist, ist abhängig von der Absprache mit Verkäufer:in und Käufer:in. In der Regel einigt man sich auf ein Datum, bis wann die Immobilie SPÄTESTENS freizumachen ist. Wann der Kaufpreis dann gezahlt wird, ob nun nach notarieller Beurkundung oder erst nachdem die Immobilie an den/die Käufer:in übergeben wurde, ist von Verkäufer:in und Käufer:in abhängig. Von Hohensee Immobilien unterstützt Sie dabei, eine passende Lösung für diese spezifische Frage zu erarbeiten.

Wer trägt die Notarkosten?

Die Notarkosten werden von der Käuferseite gezahlt, sie gehören zu den Kaufnebenkosten. Auch die Kosten der Kaufvertragserstellung und die Grundbuchkosten gehören zu den Kaufnebenkosten der Käuferseite.

Wann wird die Makler Gebühr bei Von Hohensee Immobilien fällig?

In der Regel wird die Maklergebühr nach beurkundeten Kaufvertragsabschluss fällig. In vielen Fällen wird von der Verkäuferseite darum gebeten, die Maklergebühr erst nach Erhalt des Verkaufspreises zu begleichen, da sie nicht selten aus dem Erlös der Immobilie gezahlt wird.

Was passiert, wenn der/die Käufer:in den Kaufpreis nicht zahlt?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten in einem solchen, seltenen Fall vorzugehen. Zunächst einmal sei Ihnen versichert, dass Von Hohensee Immobilien die Bonität der Kaufinteressent:innen vor Abschluss sorgfältig prüft. Sollten Sie dennoch Sorge haben, können Sie vertraglich eine Schadensersatzklausel von Ihrem Notar erarbeiten lassen. Es empfiehlt sich bei diesem Thema offen mit dem/der Käufer:in zu sprechen. Wir übernehmen diese Arbeit gerne für Sie und gehen dabei höchst sensibel und empathisch mit der Käuferseite um.

Habe ich auch nach Abschluss des Kaufvertragsabschlusses Anspruch auf Service der Von Hohensee Immobilien?

JA! Wir sind gerne für Sie da, wenn Sie unsere Hilfe bei der Übergabe der Immobilie, bei der Suche nach einer neuen Immobilie, bei Kommunikationsschwierigkeiten mit dem/der Käufer:in oder der Kommunikation mit Notaren benötigen. Die Von Hohensee Immobilien steht Ihnen auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite. Uns ist die Zufriedenheit unserer Kund:innen sehr wichtig. Dazu gehört auch, dass Sie sich zu jedem Zeitpunkt aufgehoben und begleitet fühlen.